Ancient Greek
Einleitung
Eusebius Scr. Eccl. et Theol., Contra Marcellum Ausgaben.1
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Der erste Druck der beiden Eusebiusschriften stammt aus dem Jahre 1628, in dem sie »mit leidlicher Sorgfalt in Bezug auf den Text, mit schlechter, ungleichmäßiger lateinischer Übersetzung, aber mit gelehrten Anmerkungen von Richard Montagu (Mo) herausgegeben wurden«. Jedenfalls war es vor allem ein nicht gewöhnliches Maß von philologischer Begabung, was Montagu zur Herstellung eines leidlichen Textes befähigte. Denn seine handschriftlichen Mittel waren durchaus nicht hervorragend. Die von Gaisford ausgesprochene Meinung, Montagu habe den Codex Venetus selbst benutzt, ist unbegründet. Das geht aus einer Reihe von Noten Montagus aufs deutlichste hervor. Z. B. zu p. 2 (Montagus) b5 »μόνον] erat in margine ὅλον et tolerari postest« etc. ,V hat aber ὅλον i. Τ. ; p. 4 b 1 »διδασκόμενος] in margine codicis erat διαστελλόμενος«, so V i. Τ. ; p. 43 c 2 »εἰς αὐτὸν ἀσεβῶντα] satis liquet legend, εἰς αὐτὸν ἀσεβῶν τὸν«, so V i. Τ. ; 53 ab »διὸ ἐπανάγει] hiatus erat in exemplari, forte sie supplendus: εἰ δέ τι γένοιτο, περὶ τῆς«, in V ist aber nach ἐπάγει noch erhalten, wenn auch fast unleserlich: λέγων (?)εἰ δέ τις περὶ usw. Montagu kann also nur eine der jüngeren Abschriften im Auge haben, wenn er Lesarten seines »exemplar« anführt (vgl. Note zu p. 52 b 8, 53 ab, 148b 10 usw.) . Er hat aber gar nicht eine einzige Handschrift gehabt, sondern neben der eigentlich seinen, die sich besonders daraus müßte feststelleu lassen, daß in ihr auch das ganze Stück meiner Ausgabe S. 104, 33 (καὶ) —105 21 (μείζων μού ἐστιν) fehlte (vgl. zu p. 110 a 10), noch eine zweite (vgl. zu p. 94 c 7,118 b 10); und zwar war diese ein cod. Bodleianus (vgl. zu p. 149 a 3), der andere von den beiden in Oxford schon damals vorhandenen (vgl. zu p. 110 a 10). Nach dem oben über die Handschriften Gesagten ist aber klar, daß sein Text ein durchaus befriedigender selbst dann nicht geworden wäre, wenn der Druck sorgfältiger corrigiert, die Bibelstellen und Marcellfragmente reinlicher herausgestellt wären. Dennoch begnügte man sich lange mit Montagus Text, und einzig Christian Heinrich Georg Rettberg (Re) lieferte in seinen Marcelliana schätzenswerte Beiträge zur Textkritik, wenn auch nur auf Grund der Montaguschen Ausgabe. Eine neue Ausgabe des ganzen Textes erschien erst wieder im Jahre 1852, und zwar von Thomas Gaisford (Ga). Dieser stützte sich, in richtiger Erkenntnis der Sachlage, allein, oder doch so gut wie allein, auf die venezianische Handschrift, von der er eine Collation Th. Heyses besaß. Er hat infolge dessen unter Benutzung von Vorschlägen Montagus und Rettbergs und Hinzufügung einiger eigener Emendatiouen einen wesentlich besseren Text liefern können. Eine Paragrapheneinteilung und die Hervorhebung der Marcellfragmente durch besondern Druck erhöhen die Brauchbarkeit der Ausgabe. Die lateinische Übersetzung ist allerdings einfach nach Montagu wieder ab- gedruckt. Aber die Gaisfordsche Ausgabe kann doch nicht für abschließend angesehn werden. Einmal nämlich hat sie den Codex Venetus nicht völlig ausgenutzt; vielleicht z. Τ. nicht durch Schuld der Collation, sondern durch eigentümliche Mißgriffe bei ihrer Benutzung durch den Herausgeber. Z. B. gehörte Anm. r S. 12 (Gaisfords) nicht zu Z. sondern zu Z. 7; Anm. r S. 25 nicht zu Z. 3, sondern zu Z. 4; Anm. q S. 55 zu Z. 15, nicht Z. 11; Anm. r S. 102 zu S. 103, 2; Anm. c S. 183 zu S. 184, 1; Anm. q S. 209 zu Z. 7, nicht Z. 8; Anm. g S. 228 zu Z. 14, nicht Z. 17; Anm, a S. 319 zu S. 320 Z. 5. Aber auch sonst liest V doch häufig anders als Gaisfords Text, z. B. S. 1, 12 (meiner Ausgabe) δὴ V: δὲ Gaisford. 2,25 κενοφωνία: κενολογίᾳ. 4,17 δῆλος: δῆλον. 18, 14 ἀπὸ τῆς: ἀπ’ αὐτῆς. 31 εἶναι: om. 19, 31 γάρ: om. 22,4 τὴν: om. 24,34 γενέσεως: γεννήσεως. 28,28 οὕτως: om. 29,30 μεμψάμενος: μεμφόμενος. 32, 14 τότε: ποτὲ. 15 δὴ . . τέλους: δὲ . . τέλος. 24 ἐπισφραγιζομένου: σφραγιζομένου usw. Sodann fehlt es an der nötigen Durcharbeitung des Textes, der doch an vielen Stellen noch ganz unerständlich war und namentlich bei den mehr als einmal vorkommenden Marcellfragmenten viel öfter zur Emendation hätte zwingen müssen. Die Marcellfragmente sind oft weniger richtig als bei Rettberg abgegrenzt, die Bibelcitate ebenso ungenügend wie bei Montagu notiert, es sind keine Namen-, Wort- und Sachregister beigegeben, und es ist, wenn man das erwähnen soll, eine unverhältnismäßige Menge falscher Accente stehn geblieben. Eine meist übersehene Ausgabe ist dann noch von Johann Heinrich Nolte für Mignes Patrologie besorgt worden. Der der nach seinem Vorwort vom December 1857 an Vorgängern nur Montacutius und Rettberg gekannt zu haben scheint, bemerkt: libros ab Eusebio contra Marcellum conscriptos ad fidem quattuor codicum, quos ego aut amici contuHmus de quibusque olim pluribus alibi explicandum mihi erit, recensui. Da er zu dieser Erklärung aber nicht gekommen zu sein cheint (wenigstens habe ich sie nicht aufgefunden), so lassen sich seine Quellen nicht mit Bestimmtheit angeben. Daß jedoch der cod. Venetus nicht benutzt sein wird, dürfte aus Stichproben dieser Ausgabe deutlich sein. Wenn man dazu das Selbstbekenntnis Noltes nimmt, er habe »intra paucos dies totum recensionis et annotationum scriben da- rum negotium« besorgen müssen, so kann man sich nicht wundern, daß sie der Gaisfordschen minderwertig erscheint und heute vollends keinen Nutzen verspricht. Ich habe sie deshalb nicht weiter berücksichtigt. Die neue Ausgabe gibt, wo nichts andres bemerkt ist, genau den Text wieder, den der erste Schreiber des Codex Venetus Marc. gr. 496 beabsichtigte, und zwar nach meiner Collation. Seine kleinen Versehen und Eigenheiten sind dabei in der Regel ausgeschlossen geblieben, auch vom Apparat, zumal wenn sie bereits von zweiter oder gar schon erster Hand corrigiert waren. Dann ist energisch emendiert worden. Schon die mehrfach überlieferten Marcellstücke weisen Abweichungen unter einander auf, die auszugleichen waren. Weiter aber sind die Vorschläge Montagus gründlicher ausgenutzt worden als bei und zu den selteneren Besserungen von Rettberg, Gaisford selbst, Zahn und anderen kamen zahlreiche neue von mir (KI) und Wendland (We). Zu der in der Handschrift überlieferten Einteilung in Bücher und Capitel habe ich die Gaisfordschen Paragraphen in verbesserter Gestalt (vgl, S, XXIV Anm. 3) hinzugefügt. Sonst stehn noch am Rande links die Seiten der Handschrift, rechts die der Montaguschen Ausgabe, und im Text vor den Marcellfragmenten ihre Nummern bei Rettberg. Im Stellenapparat sind außer den sehr vermehrten Bibelcitaten namentlich auch zu den Anspielungen Eusebs auf nicht ausdrücklich citierte Marcellworte die Nummern der entsprechenden Marcellfragmente nach Kräften hinzugefügt. Freilich wird sich in Zukunft gerade hier und vielleicht auch in Ermittelung von Parallelen aus andern Schriften des Eusebius von Caesarea mehr leisten lassen. Socrates, Epiphanius, Origenes usw. sind mit den wichtigsten Varianten aus ihren brauchbarsten Ausgaben angeführt. Der kritische Apparat enthält die wichtigsten Lesungen der Handschrift, sowie die beachtenswerten Verbesserungsvorschläge der Kritiker. Bei den mehrfach überlieferten Marcellfragmenten sind die Parallelstellen verglichen und als Zeuge mit der Sigle »and. St. «eingeführt. Die Register zum Eusebius sind wegen der Echtheitsfrage besonders ausführlich gestaltet. Vom Wortlaut des Textes mußte in den griechischen Citaten innerhalb des Registers unter Umständen ein wenig abgewichen werden; man darf also nicht nach dem Register citieren, sondern muß die Stellen selbst aufschlagen. Alle Zahlen sind bei der Correctur noch einmal nachgprüft, so daß leidliche Correctheit erzielt sein wird. Wenn allerdings etwas bei der ersten Aufmachung des Zettelkatalogs übersehn ist, konnte es nicht wieder gut gemacht werden. Einer Rechtfertigung bedarf schließlich noch die Beigabe einer Sammlung der Marcellfragmente. Sie ist nach reiflichen Erwägungen erfolgt. Weniger aus dem Grunde, daß in Rettbergs Marcelliana einige Fragmente (Nr. 122 —128) gar nicht, einige in mangelhafter Benutzung des Eusebius und falsch abgegrenzt (wie Nr. 101 =Re 90) alle aber auf ungenügender handschriftlicher Grundlage gedruckt sind. Aber der schon mehrfach erwähnte Umstand, daß ein sehr erheblicher Teil der Marcellfragmente nicht nur einmal, sondern an zwei, drei, vier und mehr Stellen des Eusebiustextes citiert Avird, verlangte eine neue Separatausgabe, in der die parallelen Überlieferungen in einander gearbeitet vorgeführt werden. Und vollends schienen die dringend Register zum Marceil technisch eine solche vorauszusetzen. Daß ich die Fragmente am liebsten auch in einer möglichst Marcells entsprechenden Reihenfolge neu georhnet hätte, hat mich viel Zeit auf Versuche nach dieser Richtung verwenden lassen, ohne befriedigendes Resultat. Die bei oberflächlicher Betrachtung und eindeutig aussehenden Angaben des Eusebius über den Gedankenfortschritt in der Marcelischen Schrift erweisen sich schließlich als z. T. widerspruchsvoll und dazu für eine auch nur ungefähre der umfangreichen (vgl. S. 2, 9. 60,3) Schrift aus den wenigen Stücken nicht ausreichend. Eine Anordnung aber nach dem der Fragmente ist auch hypothetisch, zumal Marcell oft auf die gleichen Dinge zu sprechen gekommen sein muß (vgl. S. 43, 16. 193 204, 34 usw.) . Rettbergs auf dem zweiten Wege gewonnene, vorläufig üble Anordnung habe ich deshalb einfach beibehalten. Eine Tabelle des Vorkommens der Marcellfragmente im Eusenbiustext folgt hier. Nr. Kl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Nr. Re 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 12 13 c. Marc. II 8. 9,11. 19. 12,31 11, 10 19, 30 c. Marc. II 45, 11 45, 15 45, 18 45, 25 44, 18 46, 12 46, 18 46, 23 d. e. th. I d. e. th. II d. e. th III 144,14. 145, 7. 151,11 145, 1 145, 20 145, 23 145, 25