Ancient Greek · ~3 min
Chapter 18
Methodius, De Libero Arbitrio 18.6
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Wie wir nun einen Arzt nicht tadeln, welcher angesagt, auf welche Weise ein Mensch gesund sein könne, wenn auch vielmhr der Feind früher nicht wußte, auf welche Weise möglich sei, jenem Schaden zu tun, sondern von der Mahnung des Arztes es lernte. Denn nicht gebührte es dem Kundigen, das Geeignete (συμφέρον̣) zu ver- bergen, denn ohne zu wissen hätte juner auch dies vielleicht gegeben, was er der Weisung des Arztes entnahm, und wäre schuldig des von hier etwas Böses Empfangens, obschon alsdann nicht wissend, daß jener Leiden empfängt, so daß er nicht Strafe empfangen wird; und dem Feinde zwar wäre der Anschlag zugetroffen, das Gericht aber konnte er nicht empfangen wegen unvernünftiger Feindschaft, nicht